Aktueller Stand: GKV seit 2025
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Liposuktion beim Lipödem nicht mehr nur im Stadium III, sondern in allen Stadien (I bis III) grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung – befristet und an definierte Voraussetzungen gebunden, darunter gesicherte Diagnose, Beschwerdepersistenz trotz konservativer Therapie und Durchführung in einer zugelassenen Einrichtung.
