Kosten & Abrechnung

Kosten beim Lipödem: klarer Plan statt Antragsmarathon

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Liposuktion beim Lipödem in den Stadien I bis III grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir ordnen diese Regelung ein – und sagen genauso klar, dass wir sie nicht anbieten: Unsere Behandlung erfolgt als Privat- oder Selbstzahlerleistung nach GOÄ.

Transparent vorab: Wir arbeiten nicht mit gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Die von uns eingesetzten Verfahren – VAL und WAL mit Anästhesie, Übernachtung und Nachsorge – sind mit den GKV-Vergütungssätzen nicht darstellbar.
Kompressionsversorgung und Maßband als Sinnbild dokumentierter Therapie
Seit 2025
GKV: Stadium I–III
Bei uns
privat & Selbstzahlung
GOÄ
schriftlicher Kostenplan
Rechtslage & unser Weg

Drei Dinge, die Sie wissen sollten

Die gesetzliche Regelung hat sich 2025 deutlich verändert. Unser Angebot bleibt bewusst ein privates.

Aktueller Stand: GKV seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Liposuktion beim Lipödem nicht mehr nur im Stadium III, sondern in allen Stadien (I bis III) grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung – befristet und an definierte Voraussetzungen gebunden, darunter gesicherte Diagnose, Beschwerdepersistenz trotz konservativer Therapie und Durchführung in einer zugelassenen Einrichtung.

Warum wir keine Kassenleistung anbieten

Wir sind eine Privatpraxis und arbeiten nicht mit gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Die Verfahren, die wir einsetzen – insbesondere die vibrationsassistierte Liposuktion (VAL) und die wasserstrahlassistierte Technik (WAL) mit Übernachtung, Anästhesie und engmaschiger Nachsorge – lassen sich mit den Vergütungssätzen der GKV nicht seriös darstellen. Wer den Kassenweg gehen möchte, sollte eine dafür zugelassene Einrichtung wählen; wir sagen das offen.

Privat versichert oder Selbstzahlerin

Abrechnung nach GOÄ. Bei dokumentierter medizinischer Indikation übernehmen private Versicherer und Beihilfestellen die Liposuktion häufig ganz oder teilweise. Selbstzahlerinnen erhalten einen transparenten Preis pro Sitzung und Areal – inklusive Anästhesie, Übernachtung und regulärer Nachsorge.

Erstattungsregelungen ändern sich und sind teils befristet. Die Zusammenfassung ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft – verbindlich entscheidet Ihre Kasse oder Versicherung im Einzelfall.

Ablauf

Vier Schritte bis zum Termin

Kein Gutachterverfahren, keine Wartezeit auf eine Kassenentscheidung: Sie wissen nach der Beratung, was der Eingriff kostet.

  1. 01

    Beratung & Befund

    Klinische Diagnose mit Stadium, Typ, Umfangsmaßen, BMI und Fotodokumentation. Sie erfahren im Termin, welche Areale sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge.

  2. 02

    Schriftlicher Kostenplan

    Aufstellung nach GOÄ – pro Areal und Sitzung, inklusive Anästhesie, Übernachtung und regulärer Nachsorge. Bei mehreren Etappen sehen Sie die Gesamtsumme vorab.

  3. 03

    Privatversicherung prüfen

    Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen Kostenplan und Befundbericht vor der Operation zur Zusage ein. Wir liefern die ärztliche Begründung dazu.

  4. 04

    Termin & Etappen

    Nach Ihrer Entscheidung planen wir die Sitzungen mit festen Terminen, Kompressionsversorgung und Nachsorge – ohne Wartezeit auf ein Kassenverfahren.

Zur Beratung mitbringen

Diese Unterlagen helfen uns

Für die Planung und – bei Privatversicherten – für die Einreichung bei Ihrer Versicherung.

  • Ärztliche Diagnose mit Stadium und Typ, idealerweise mit Verlaufsangabe
  • Dokumentation von Schmerzsymptomatik und Alltagseinschränkung
  • Umfangsmaße, Gewicht und BMI im Verlauf sowie vorhandene Fotodokumentation
  • Vorhandene Verordnungen für Kompression oder Lymphdrainage, sofern vorhanden
  • Befunde zu Begleiterkrankungen und ggf. Ausschlussdiagnostik

Für die Behandlung in unserer Praxis erhalten Sie in jedem Fall einen schriftlichen Kostenplan nach GOÄ – aufgeschlüsselt nach Areal und Sitzung, inklusive Anästhesie, Übernachtung und regulärer Nachsorge. Bei mehreren geplanten Etappen sehen Sie die Gesamtsumme vorab.

Privatversicherten und Beihilfeberechtigten stellen wir Befundbericht und ärztliche Begründung zur Einreichung aus. Wenn Sie den Weg über die gesetzliche Kasse gehen möchten, ist das seit 2025 möglich – dann jedoch in einer dafür zugelassenen Einrichtung, nicht bei uns.

Beratung & Termin

Kostenplan besprechen

Wir erstellen Befundbericht und Kostenplan in einem Termin – damit Sie wissen, woran Sie sind, bevor Sie sich entscheiden.